Taxitarifordnung und Preisgestaltung der Taxitarife

Mindestlohn TaxifahrerDas Taxi gehört in Deutschland immer noch zu den beliebten Transportmitteln – besonders nachts und am Wochenende ist der Service unschlagbar. Aber auch Senioren sind froh darüber, dass es Taxis gibt. So werden sie vor der eignen Haustür abgeholt und dorthin gefahren, wo sie hinmöchten.

Manche Fahrgäste fragen sich allerdings, wie die Preise für die Taxifahrt zustande kommen und ob es eine offizielle Ordnung für Taxitarife gibt. Die Antworten…

 

Allgemeines zum Taxitarif

In Deutschland ist klar geregelt, wie hoch die Preise für eine Fahrt mit dem Taxi sein dürfen. Die rechtliche Grundlage dafür liefert das Personenbeförderungsgesetz. Darin ist auch vorgeschrieben, dass generell die Taxipreise in Deutschland nicht von den Unternehmen, sondern von den jeweils zuständigen Behörden festgelegt werden. Willkür im Taxibetrieb soll so ausgeschlossen werden. Aber auch, dass sich einige Unternehmen untereinander abstimmen und Preise deutlich unterhalb des sonst üblichen Preisniveaus anbieten. Damit werden auch die Taxifahrer geschützt. Lohndumping will man damit ebenfalls entgegenwirken.

Letztlich hat das natürlich auch positive Auswirkungen auf die Fahrgäste: Dadurch, dass bestimmte Mindestanforderungen an die Fahrer durch die Taxitarifordnung erfüllt werden müssen, sind die Fahrer ausgeruhter und müssen nicht unter viel zu Druck fahren. Das ist letztlich wichtig für die Sicherheit im Straßenverkehr.

 

Wie setzt sich der Preis in einem Taxi zusammen?

Der Preis für eine Taxifahrt kann ein durchaus komplexes Unterfangen sein. In der Regel setzt er sich aus gleich mehreren Bausteinen zusammen:

  • Der Grundbetrag
  • Der Wartezeit-Preis (wird nicht immer berechnet)
  • Der Kilometerpreis für die gefahrene Strecke
  • Eventuelle Zusatzkosten (zum Beispiel für mehr als vier Personen oder sperrige Gegenstände, die nicht im Kofferraum transportiert werden können)

Aber das ist noch nicht alles. In verschiedenen Städten in Deutschland werden die ersten Kilometer anders abgerechnet. In Berlin beispielsweise müssen Fahrgäste für die ersten sieben Kilometer mehr zahlen als für die restlichen. Das liegt daran, dass sich für Fahrer und Taxiunternehmen die kurzen Fahrten weniger lohnen. Der Fahrer ist mit An- und Abfahrt, Einsteigen und Kassieren beschäftigt, was Zeit kostet.

Gerade bei kurzen Fahrten verschlingen diese „Servicetätigkeiten“ mehr Zeit als die eigentliche Fahrt – das muss irgendwie verrechnet werden. Und so kommen die etwa höheren Kosten für kurze Strecken zustande.

 

Taxitarife nach Uhrzeit gestaffelt

Noch ein weiterer Faktor hat Auswirkungen auf die Preisgestaltung während der Taxifahrt: Die Uhrzeit. Die meisten Taxiunternehmen operieren mit Tages- und Nachttarifen, die sich preislich voneinander unterscheiden.

Meist gelten die Tagestarife von 5:00 Uhr bis 20:00 und die Nachttarife von 20:00 Uhr bis 5:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen berechnen die meisten Taxiunternehmen durchgehen den Nachttarif.

Sollten Sie sich unsicher sein, welcher Tarif zur Anwendung kommt, empfehlen wir Ihnen, sich vorab zu erkundigen. Wenn Sie das Taxi bestellen oder bevor Sie einsteigen, sollten Sie sich sagen lassen, welcher Tarif der aktuell gültige ist.

 

Taxitarifverordnung und Pflichtfahrgebiet

Auch das sogenannte Pflichtfahrgebiet ist in der Taxitarifverordnung geregelt. Fahrten, die über das Pflichtgebiet hinausgehen, können unter Umständen teurer werden. Daher empfiehlt sich auch hier, bei längeren Fahrten (in der Regel sind das Fahrten, die zehn oder 15 Kilomieter über das jeweilige Stadtgebiet hinausreichen) mit dem Fahrer oder der Zentrale vorab zu sprechen.

Meist können die Fahrgäste für diese längeren Fahrten einen individuellen Tarif aushandeln. Hier lohnt es sich, einen Festpreis zu vereinbaren. Ein Preis auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer könnte zu bösen Überraschungen führen. Dann nämlich, wenn die Strecke am Ende länger ist, als Fahrgast und Fahrer ursprünglich dachten.

Fahrgäste können schon vorab recherchieren, welche Ortschaften zum Pflichtfahrgebiet gehören und welche nicht. Sie müssen in der Taxitarifverordnung genau aufgeführt und bezeichnet sein.

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