Rechte

Ihre Rechte als Taxifahrgast: was Sie dürfen (und was nicht)

Ob die Fahrt vom Flughafen zum Hotel, der bequeme Weg zur Uni oder die Heimfahrt nach einer langen Nacht, viele Deutsche haben bereits die Dienste eines Taxis und damit eines Taxifahrers in Anspruch genommen. Kein Wunder: Taxifahren ist praktisch und ermöglicht eine stressfreie Fahrt, in der Zeit für Anderes bleibt. Die einen nutzen die Tour für private Telefonate, die Anderen für geschäftliche Angelegenheiten.

Doch was sind meine Rechte als Taxifahrgast und was sollte vermieden werden?

Wir haben die wichtigsten Fragen zusammengetragen und geben Antworten zu Ihren Rechten.

Allgemeine Regeln und Informationen für den Taxiverkehr

Der Taxiverkehr wird nach dem Personenbeförderungsgesetz geregelt, kurz PBefG. Dieses Gesetz ist bundesweit gültig und definiert, was als Taxiverkehr und was als Mietwagenverkehr zu betrachten ist. Ein paar Regeln sind grundlegend:

  • Jede Taxifahrt erfolgt in einem Personenkraftwagen (davon ausgenommen sind private PKW und Krankenwagen). Im Taxiverkehr verbreitet sind vorrangig Fahrzeuge der Marke Mercedes, aber auch Fabrikate wie VW, Opel und Toyota sind im Einsatz. Für die Auswahl des Fahrzeugs spielen die Wartungsanfälligkeit und die damit verbundene Laufzeit eine Rolle.
  • Die Fahrzeuge werden von den Taxiunternehmen an behördlich zugelassenen Stellen, den Taxihaltestellen, an gut erreichbaren Orten wie Bahnhöfen oder Flughäfen bereitgestellt.
  • Nimmt ein Fahrgast im Taxi Platz, wird der Auftrag vom Taxifahrer entgegengenommen. Alternativ kann dies am Betriebssitz oder telefonisch erfolgen.
  • Die Aufgabe der Taxifahrt besteht darin, den Taxifahrgast von einem Standort zu seinem Ziel zu befördern. Dieses Ziel legt der Fahrgast fest.

Hinweis Icon Möchte der Taxifahrer noch andere Fahrgäste mitnehmen, muss der Fahrgast seine Zustimmung geben.

Das Personenbeförderungsgesetz ist klar definiert, doch die Taxiverordnungen sind kommunal verschieden. Der Grundpreis, der Kilometerpreis, die Tarife und Zuschläge können variieren.

Auswahl und Länge der Fahrtstrecke

Der Taxifahrgast hat das Recht, den Taxifahrer zur kürzesten Route zu verpflichten. Es spielt keine Rolle, wie lang oder kurz die Strecke ist, solange sie sich im Pflichtfahrgebiet befindet. Die Beförderungspflicht für Taxifahrer gilt auch bei kurzen Strecken von nur einigen hundert Metern wie beispielsweise vom Bahnhof zur Fußgängerzone. Eine Kostenschätzung können Sie über unseren Taxirechner kalkulieren lassen.

Hinweis IconSteigt der Fahrgast vor dem vereinbarten Ziel aus, bezahlt er für die zurückgelegten Kilometer.

Was kostet eine Taxifahrt?

Die große Frage lautet: Bezahle ich je Taxi oder pro Person?

Beim Gelegenheitsverkehr ist es nicht von Bedeutung, wie viele Personen in dem Taxi befördert werden. Die Gesamtkosten ergeben sich aus dem Grundtarif, der Gebühr pro gefahrenem Kilometer, eventuellen Gebühren für Wartezeit und/oder Zuschlägen.

Anders sieht das bei Sammeltaxen aus, bei denen die Anzahl der Mitfahrenden eine Rolle spielt und mehrere Fahrgäste auf einer festen Route eingesammelt werden. Unabhängig davon, ob Sie mit einem Taxi in Nürnberg oder einem Taxi in Münster fahren: In der Regel orientieren sich die Preise an den Tarifen des ÖPNV des jeweiligen Verkehrsverbundes.

Hinweis Icon Nimmt der Taxifahrer für Gepäck oder Tier eine Gebühr, ist dies rechtens. Die Höhe der Kosten hängt dabei von der jeweiligen Tarifverordnung ab.

Darf ich mir mein Taxi frei auswählen?

Der Fahrgast hat das Recht, sich sein Taxi frei auszuwählen. Er muss nicht das Taxi nehmen, das als vorderstes parkt sondern darf sich das Taxi auswählen, dessen Fahrer ihm am kompetentesten erscheint. Es existiert kein Gesetz, das die Wahl des Taxis einschränkt oder vorschreibt. Verweigert der Taxifahrer die Fahrt, muss er ein Bußgeld bezahlen.

Hinweis Icon Den Sitzplatz darf der Taxifahrgast übrigens frei auswählen.

Ab wann darf das Taxameter laufen?

Innerhalb des Pflichtfahrgebietes muss das Taxameter eingeschaltet sein, rechtlich aber erst mit Beginn der Fahrt starten. Muss der Taxifahrer warten, obwohl der Fahrgast über das Eintreffen des bestellten Taxis informiert wurde, stellt er dem Taxifahrgast hierfür die Kosten (Wartepauschale) in Rechnung. Bei Fahrten über die Kreisgrenze hinweg hat der Fahrgast das Recht, eine andere Vereinbarung des Preises zu vereinbaren. Potentiell können Stammkunden hier Festpreise vereinbaren.

Hinweis IconMöglich sind auch Pauschaltarife wie z.B. zum Flughafen oder Hotel, bei denen das Taxameter nicht eingeschaltet wird.

Habe ich einen Beförderungsanspruch?

Es besteht Beförderungspflicht! Ohne besonderen Grund hat der Taxifahrer kein Recht, einen Taxifahrgast abzulehnen. Sollte er dies tun, nur aus folgenden Gründen:

  • Ist die Betriebssicherheit gefährdet (z.B. wenn die sichere Verstauung von Gepäck nicht gewährleistet werden kann oder der Taxifahrgast gefährliche Stoffe oder Gegenstände mitführt), darf der Taxifahrer die Fahrt verweigern.
  • Auch erkennbare Aggressivität eines Fahrgastes kann eine klare Ablehnung des Transports zur Folge haben.
  • Liegen Anhaltspunkte vor, dass der Taxifahrgast die Fahrt nicht bezahlen kann, ist der Taxifahrer rechtlich nicht verpflichtet, ihn nicht befördern.
  • Recht hat der Taxifahrer ebenfalls in diesem Fall: mögliche Verschmutzung des Taxis durch den Fahrgast.

Hinweis Icon Auch eine ansteckende Krankheit ist ein berechtigter Grund, einen Taxifahrgast nicht zu befördern.

Ist die Mitnahme von Tieren im Taxi erlaubt?

Gesetzlich umfasst die Beförderungspflicht den Taxifahrgast und seine Sachen. Deshalb gilt dies auch für Tiere wie Hunde oder Kleintiere. Problematisch wird es, wenn die Größe des Tieres ein Risiko darstellt oder der Taxifahrer Angst empfindet und eine sichere Fahrt nicht gewährleistet werden kann.

Die Mitnahme eines Tieres kann unter Umständen allergische Reaktionen weiterer Fahrgäste hervorrufen. Hier ist es dem Taxifahrer ebenfalls erlaubt, die Fahrt abzulehnen.

Am besten ist es, wenn der Fahrgast vor Antritt der Taxifahrt telefonisch abklärt, dass er sein Tier mit befördern möchte. Über die Taxigesellschaft kann dann ein Taxi vermittelt werden, dessen Fahrer mit der Beförderung eines Tieres keine Probleme hat.

Hinweis Icon Blindenhunde werden in Begleitung von Blinden immer mitbefördert. Die Aufsicht trägt der Taxifahrgast.

Wie ist der Transport von Gepäck geregelt?

Taxen müssen bei vollständiger Besetzung im Rahmen ihres zulässigen Gesamtgewichts mindestens 50 kg Gepäck befördern können. Die Mitnahme von Gepäck wie Reisetaschen oder einem Kinderwagen ist in einigen Städten kostenlos, in anderen fällt ein Gepäckzuschlag an. Der jeweilige Zuschlag ergibt sich aus der Taxiverordnung. Hat ein Taxifahrgast besonders viel oder sperriges Gepäck zu befördern, kann der Taxifahrer über Funk ein größeres Taxi anfordern, wenn er das Gepäck auch nach mehreren Versuchen in seinem Taxi nicht sicher verstauen kann.

Hinweis IconDas Ein- und Ausladen des Gepäcks darf nichts kosten.

Wer haftet bei Schäden und Unfällen?

Man unterscheidet zwischen zwei Fällen: Der Taxifahrgast hat nur das Taxi beschädigt oder es sind Fremdschäden verursacht worden. Der Beförderungsvertrag besagt, dass der Fahrgast für selbst erzeugte Schäden haftet, z.B. wenn beim Öffnen der Türen ein Unfall oder Schaden entsteht. Anders verhält es sich, wenn ein Unfall oder ein Schaden durch den Taxifahrer verursacht wird. Je Fallgruppe haftet entweder der Taxifahrer oder das Taxiunternehmen.

Hinweis Icon Hat der durch den Taxifahrgast verursachte Schaden eine Reinigung oder einen Nutzungsausfall zur Folge, wird dies dem Fahrgast in Rechnung gestellt.

Was kann ich tun, wenn ich Streit mit dem Taxifahrer habe?

Bei einer Auseinandersetzung mit dem Taxifahrer sind, wenn Sie sich mit diesem nicht einigen können, folgende Informationen notwendig:

  • die Ordnungsnummer (Taxinummer) in der Heckscheibe rechts des Taxis und in einigen Städten am Kennzeichen.
  • das Unternehmerschild, das im Sichtbereich des Beifahrers zu finden ist, ist zudem eindeutig identifizierbar. Darauf vermerkt ist der Name und die Adresse des Taxibesitzers.

Darüber hinaus wird jedem Taxifahrgast auf Verlangen eine Quittung ausgestellt, auf der der Fahrtweg, die Ordnungsnummer, der Name des Unternehmers, der fällige Betrag, das Datum und die Unterschrift des Taxifahrers dokumentiert sind. Bei einer Beschwerde kann sich der Taxifahrgast an das Unternehmen, die Taxiinnung oder das Ordnungsamt wenden.

Hinweis Icon Für eine schnellere Aufklärung sind die Angaben zum Taxi und die Quittung hilfreich.

Was als Fahrgast im Taxi nicht erlaubt ist

Der Kunde ist König gilt im weitesten Sinne auch bei einer Taxifahrt. Der Taxifahrgast darf sich nicht alles erlauben. Kultiviertheit ist schließlich auch im Taxi nicht aus der Mode gekommen. 

Fakt ist: Rauchen im Taxi ist nicht gestattet. Ebenso Pöbelleien gegenüber dem Taxifahrer oder gewalttätige Handlungen.

Dass ein Taxifahrgast während der Fahrt nicht eigenmächtig die Türen öffnet sollte ebenso selbstverständlich sein wie unangebrachte Handlungen z.B. Dinge aus dem Fenster zu werfen oder Sicherungseinrichtungen missbräuchlich zu benutzen. Störend ist auch eine zu laute Wiedergabe von Musik oder Videos eigener Geräte.

Das Selbsthilferecht berechtigt den Taxifahrer, den Taxifahrgast bis Eintreffen der Polizei festzuhalten, wenn die Zahlung nicht oder nicht komplett bezahlt wurde.

Melden sich mehr Fahrgäste an, als dem Taxi Sitzplätze zur Verfügung stehen oder steigen Personen in ein Taxi ein, das bereits besetzt ist, muss der Taxifahrer die Mitnahme untersagen.

Hinweis IconZum guten Ton gehört ein angemessenes Trinkgeld von rund 10% des Fahrpreises, auch wenn dies nicht verpflichtend ist.

Taxirechner Orte: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W